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Verkehrsordnungswidrigkeit

Hinweise

Um Ordnungswidrigkeiten zu ahnden werden personenbezogene Daten erhoben, elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden an die mit der Aufgabe betrauten Stellen weitergeleitet. Die Datenschutzbestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, der Strafprozessordnung und des Hess. Datenschutzrechtes werden beachtet.

 

Sie haben das Recht auf Auskunft über zu Ihrer Person geseicherten Daten und auf die Berichtigung Ihrer unrichtigen Daten. Das Recht auf die Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung der Daten besteht, wenn die Speicherung der Daten unzulässig oder für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich ist.

Das Bürger- und Ordnungsamt weist darauf hin, dass anonyme Anzeigen nicht bearbeitet werden können.

Anzeigeerstattende Person

Hinweis: Das Bürger- und Ordnungsamt weist darauf hin, dass anonyme Anzeigen nicht bearbeitet werden können.

Verkehrsordnungswidrigkeit

Tatzeit
Tatort

In der Anhörung wird der Name der Zeugin bzw. des Zeugen nicht genannt. In einem sich ggf. anschließenden Bußgeldverfahren werden der Name und der Wohnort der Zeugin bzw. des Zeugen genannt.

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