Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
nach dem Hess. Fischereigesetz

Antragstellende Person
Fischereischein

Die personenbezogenen Daten werden gemäß § 11 des Hessischen Datenschutzgesetzes automatisch verarbeitet.

Die untere Fischereibehörde holt alle für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Auskünfte und Unterlagen ein.

Die antragstellende Person muss gegebenenfalls ein Führungszeugnis der Belegart O beim Einwohnermeldeamt beantragen.

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