Antrag auf eine
Sondernutzungserlaubnis
für Plakatständer

Hinweis
Gemäß den Plakatierungsrichtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt darf für Veranstaltungen im Stadtgebiet von Darmstadt mit maximal 60 Plakatständern pro Veranstaltung geworben werden. Die Plakatständer dürfen frühestens 14 Tag vor Veranstaltungsbeginn aufgestellt werden und müssen spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt sein.

 

Antragstellende Person
Anzahl und Format der Plakate sowie Plakatierungszeitraum
Tag und Thema der Veranstaltung sowie Veranstaltungsort
captcha