Antrag auf
Nachtarbeitserlaubnis

Ausnahmegenehmigung nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

vom 29. August 2002 (32.BImSchV)

Hinweis

Gem. § 7 (2) Satz 1 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sind im Einzelfall Ausnahmen von den generellen Nachtruhezeiten (20:00 Uhr bis 07:00 Uhr) zulässig.

Die Gebühr für eine Nachtarbeitserlaubnis beträgt pro Nacht 70,-- €.

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