Die Gebühr für die Aufstellung eines Kundenstoppers beträgt 120,-- Euro jährlich.
Im Innenstadtbereich gilt die Gestaltungsrichtlinie. Demnach sind Kundenstopper lediglich im Bereich der Außengastronomie oder bei Gewerbebetrieben im Obergeschoss zulässig.
max. 70 cm
max. 110 cm