Antrag auf eine Sonder-
nutzungserlaubnis
für einen Kundenstopper

Hinweis

Die Gebühr für die Aufstellung eines Kundenstoppers beträgt 120,-- Euro jährlich.

 

Im Innenstadtbereich gilt die Gestaltungsrichtlinie. Demnach sind Kundenstopper lediglich im Bereich der Außengastronomie oder bei Gewerbebetrieben im Obergeschoss zulässig.

Antragstellende Person
Zeitraum der Aufstellung des Kundenstoppers
Aufstellungsort des Kundenstoppers
Abmessungen des Kundenstoppers
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